Google hat vor Kurzem ein Patent eingereicht, das beschreibt, wie Suchergebnisse basierend auf der Browservergangenheit und den E-Mail-Daten eines Nutzers bereitgestellt werden können. Diese neue Funktion ermöglicht es Nutzern, gezielt nach Informationen zu suchen, die sie früher gesehen haben – auch wenn sie sich nicht mehr an genaue Details erinnern. Mit diesem Patent wird eine Lösung für das häufige Problem entwickelt: Wir erinnern uns oft an den Inhalt, wissen aber nicht mehr, woher dieser stammt.
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ToggleDie Idee hinter dem Patent
Das Patent mit dem Namen „Erzeugung von Suchantworten aus der Historie eines Nutzers“ zielt darauf ab, Suchmethoden zu revolutionieren. Es erlaubt Nutzern, sowohl innerhalb einer Suchmaschine, ihrer E-Mails als auch in einem sprachgestützten Assistenten einfache Anfragen wie „Was war der Artikel, den ich letzte Woche über Schach gelesen habe?“ zu stellen, um gezielt vorher angesehene Inhalte zu finden.
Einzigartiger Ansatz
Traditionelle Suchmaschinen erlauben es oft nicht, die persönliche Browser- oder E-Mail-Suche durch natürliche Spracheingaben zu durchsuchen. Diese neue Erfindung analysiert die Absicht hinter vagen oder ungenauen Fragen, wie z. B. „Welche Rezeptseite habe ich am Dienstag geöffnet?“, und liefert die entsprechenden Ergebnisse. Es nutzt dabei intelligente Filtermethoden, die Details wie Datum, Thema oder das verwendete Gerät berücksichtigen, um die Suche einzugrenzen.
Wie es funktioniert
Abfrageerkennung (Intent)
Zunächst wird analysiert, ob der Nutzer mit seiner Anfrage auf bereits gesehene Inhalte abzielt. Das System arbeitet mit Techniken wie semantischer Analyse und vergleicht die Frage mit bekannten Mustern, um die Suchabsicht zu erkennen. Diese Muster sind flexibel und erlauben gewisse Abweichungen in der Formulierung.
Filterung
Sobald die Absicht klar ist, werden Filter angewendet, die beispielsweise auf Zeiträumen, Themen oder Geräten basieren, um die Suche weiter einzugrenzen. Spannend ist hierbei, dass die Filter oft mit einer gewissen „Unschärfe“ arbeiten. Falls Nutzer ein Zeitfenster wie „letzte Woche“ angeben, schließt die Suche möglicherweise auch Inhalte von vor zwei Wochen ein, um menschlicher Vergesslichkeit entgegenzukommen.
Was wird durchsucht?
Das System beschränkt sich auf vorab definierte Datenquellen wie die Browservergangenheit, E-Mails oder auch zwischengespeicherte Webseitenversionen. Anstatt das gesamte Web zu durchforsten, konzentriert sich die Suche nur auf den persönlichen Verlauf des Nutzers, um relevante Ergebnisse effizienter bereitzustellen.
Caching von Webseiten
Besonders interessant ist die Möglichkeit, dass das System frühere Versionen von Webseiten speichert, wie sie ursprünglich ausgesehen haben, als sie vom Nutzer besucht wurden. Somit werden Veränderungen oder gelöschte Inhalte berücksichtigt, und die ursprüngliche Ansicht bleibt erhalten. Dies kann besonders praktisch sein, wenn ein Nutzer die visuelle Darstellung einer Seite wiedererkennt, sich aber nicht an den Namen oder die genaue URL erinnert.
Mögliche Anwendungsbereiche
- Suchmaschinen: Die Technik ermöglicht es, interaktive Suchmaschinen zu entwickeln, die nicht nur das öffentliche Internet durchforsten, sondern auch benutzerdefinierte Daten berücksichtigen.
- E-Mail-Clients: Nutzer können alte E-Mails gezielt auffinden, indem sie beispielsweise „die E-Mail von Oma über Truthahn-Rezepte“ eingeben.
- Sprachassistenten: Sprachsuchanfragen wie „Zeig mir die Seite über Rezeptideen, die ich am Handy gesehen habe“ werden durch das System aufgegriffen und verarbeitet.
Fazit
Google verfolgt mit diesem Patent einen kreativen Ansatz, der Suchanfragen intuitiver und benutzerorientierter gestaltet. Die Fähigkeit, natürliche Sprache zu verstehen und persönliche Datenquellen wie Browserverläufe oder E-Mails einfließen zu lassen, eröffnet eine neue Ebene der Sucherfahrung. Suchergebnisse sind somit nicht nur genauer, sondern auch besser an den individuellen Kontext angepasst.